Mehr Rechte für Kinder ins Grundgesetz!

090615 Kinderrechte ins GrundgesetzMit der Aufnahme von Rechten für Kinder ins Grundgesetz würde ein wichtiger Schritt für eine kinderfreundliche Gesellschaft gemacht. Darüber waren sich die Vertreter verschiedener Verbände und Organisationen auf einer Fachtagung des Forums Familie des SPD-Parteivorstands, dem ich angehöre, am Montag in Berlin einig. Dieser Schritt würde der Eigenständigkeit der Persönlichkeit mit einem Anspruch auf Entfaltung, Schutz und Förderung nachhaltig Ausdruck verleihen. Entsprechende Initiativen der SPD-Bundestagsfraktion sind bislang  jedoch am Widerstand von CDU und CSU gescheitert.

In der Diskussion wurde u.a. deutlich, dass ein besserer Schutz der Kinderrechte und die Verbreitung der Kenntnis über solche Rechtsnormen auch dem Schutz von Kindern dient. Prof. Kai Bussmann von der Universität Halle hat nachgewiesen, dass in Schweden beispielsweise, wo jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder in der Erziehung verboten und geächtet wird, deutlich seltener Gewalt gegen Kinder angewendet wird, als in Staaten, die das gesetzlich ermöglichen.

Die SPD-Fraktion schlägt folgenden Text im Grundgesetz vor: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

Ich halte das für sinnvoll und würde mich als Bundestagsabgeordneter für genau diese Grundgesetzänderung einsetzen.