Armut bekämpfen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen
Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also die sogenannten HARTZ-IV-Leistungen, nach nicht nachvollziehbaren Regeln erfolgt und damit verfassungswidrig ist. Die Politik muss bis zum Ende des Jahres ein neues Verfahren beschließen.
In der aktuellen Sitzungswoche des Bundestages fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag die Bundesregierung dazu auf, das Urteil zügig umzusetzen. „Wir fordern klare Regeln für die zukünftige Ermittlung, Bemessung und Festsetzung der Regelsätze. Im Kreis Unna betrifft dies 40.000 Menschen“, so der heimische Bundestagabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Vor allem für die Kinder brauchen wir eigene Regelsätze. Sie können nicht einfach als kleine Erwachsene behandelt werden, sondern wir müssen auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen.“
Darüber hinaus hofft, der Abgeordnete, dass der schwarz-gelben Bundesregierung durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht deutlich wurde, dass sie ihre bisherigen politischen Kurs so nicht weiterfahren kann. „Die mögliche Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze insbesondere für Kinder wird im Bundeshaushalt weitere Kosten in Milliardenhöhe verursachen. Ich hoffe, dass die Regierung nun von den Steuergeschenken für ihre Klientelgruppen abrückt und statt dessen nachhaltig die Sozialsysteme und die Infrastruktur in den Kommunen stärkt.“