Programme und Strukturen für Arbeitslose gefordert

Die JobCenter schnellstens sichern und die Arbeitsmarktpolitik verstetigen – das waren zwei wichtige Ergebnisse eines Fachgesprächs zum Thema Arbeitsmarktpolitik, zu dem ich am vergangenen Mittwoch die Entscheidungsträger der Arbeitsmarktpolitik aus Agentur für Arbeit, ARGE im Kreis Unna, Trägern der Arbeitsmarktpolitik und kommunal Verantwortliche nach Bergkamen eingeladen habe. Mein Ziel dabei war, zum einen Transparenz über die Entscheidungsabläufe in Berlin zu schaffen und zum anderen die Positionen der regional tätigen Akteure zu erfahren.

Wichtigster Punkt der Diskussion: die Leistungen für arbeitslose Menschen aus einer Hand in der ARGE müssen erhalten bleiben. Dafür muss die Politik schnellstens die Voraussetzungen in Form einer Änderung des Grundgesetzes schaffen. Genau darüber verhandeln Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion sowie SPD-geführte Bundesländer derzeit in Berlin, nachdem der Plan der schwarz-gelben Koalition, die Aufgaben von Bundesagentur und Kommunen wieder zu trennen, an der Bundesratsmehrheit gescheitert war. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit – das Bundesverfassungsgericht erwartet eine gesetzliche Lösung bis zum Ende dieses Jahres – bleibt zunächst nur die Möglichkeit, eine möglichst pragmatische Lösung im Sinne der Betroffenen zu erreichen, bei denen die Leistungsgewährung aus einer Hand erfolgt und die Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen gebündelt bleiben. Auch aus der Sicht der Beschäftigten, die immer noch nicht wissen, was ab dem 1.1.2011 mit ihnen passieren soll, ist eine schnelleLösung erforderlich.

Unterstützung fand diese Position auch bei Landrat Michael Makiolla, der zudem enforderte, dass die Kommunen möglichst großen Einfluss auf die Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktprogramme erhalten bzw. sichern müssen. Diese Position wird auch insbesondere von den Trägerorganisationen geteilt, die zudem einen eigenen SGB II-Strang innerhalb der Organisation der Bundesagentur für notwendig erachten.

Ein weiteres Thema sind die Einschränkungen bei der Mittelvergabe für das Programm JobPerspektive im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte hier in einer Verordnung verfügt, dass (anders als bis vor kurzem üblich und verkündet) die bereits genehmigten Förderungen nicht zusätzlich zum Verfügung stehenden Budget angerechnet werden sondern bereits Bestandteil des Gesamtbudgets sind. Konkret bedeutet das, dass im Kreis Unna und an anderen Stellen deutlich weniger Geld zur Verfügung steht, als Plätze genehmigt und in Aussicht gestellt wurden.

Einig war man sich, dass diese kurzfristige Änderung der Geschäftsausrichtung dazu führen wird, dass die Betroffenen mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen und ein sinnvolles Instrument der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für die über 50-jährigen arbeitslosen Menschen, grundlos demontiert wird. Im Ergebnis hat die Anweisung des Ministeriums nämlich zur Folge, dass die ARGEn, die besonders erfolgreich bei der Umsetzung des Instruments waren, bestraft würden und die, die das Instrument bisher kaum genutzt haben, nun so viel Geld zur Verfügung haben, dass sie es kaum ausgeben können.

 Ich nehme aus diesem Fachgespräch einige wichtige Hinweise und Anregungen für die Diskussionen in Berlin mit:

  • Die SPD muss der Regierung aushelfen, damit endlich eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der ARGEn zw. JobCenter kommt. Alleine schafft sie das nicht mehr.
  • Gerade im Interesse der betroffenen arbeitslosen Menschen ist es wichtig, dass Leistungsgewährung und Qualifizierung bzw. Vermittlung weiterhin aus einer Hand erfolgen und die Stärken der Agentur sowie der Kommunen gebündelt bleiben.
  • Die Kommunen brauchen ein Mitspracherecht auf Augenhöhe, wenn es um die Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik geht.
  • Die berechtigten Interessen der Beschäftigten in den ARGEn müssen endlich Berücksichtigung finden in der politischen Entscheidung.
  • Das sinnvolle arbeitsmarktpolitische Instrument des Beschäftigungszuschusses darf nicht durch eine kurzfristige bürokratische Entscheidung gefährdet werden. Die Bundesregierung ist hier aufgefordert im Interesse der Betroffenen, flexible Lösungen zuzulassen.