Die Steinkohlevereinbarung gilt

„Die Steinkohlevereinbarung gilt und die Menschen erwarten von der Bundesregierung zu Recht, dass sie diese Vereinbarung auch auf europäischer Ebene durchsetzt“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zu der aktuellen Diskussion im Bundestag zur Zukunft der Steinkohle. „Das Steinkohlefinanzierungsgesetz stellt sicher, dass der subventionierte Steinkohlebergbau mindestens bis zum Jahr 2018 sozialverträglich läuft. Hier geht es um Planungssicherheit für tausende Arbeiter und ihre Familien, auch wenn das letzte Bergwerk in unserer Region erst gestern die letzte Kohle gefördert hat.“

Zum Hintergrund: Das Steinkohlefinanzierungsgesetz wurde 2007 nach intensiven Verhandlungen zwischen den betreffenden Bundesländern, Gewerkschaften und dem Bund verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, den Steinkohlebergbau bis 2018 auslaufen zu lassen. Die RAG Stiftung (ehemals RuhrkohleAG) hat zugesichert anschließend die Kosten für die Ewigkeitslasten des Bergbaus zu übernehmen. So fallen keine Kosten für den Steuerzahler an.

Staatliche Beihilfen für den Steinkohlebergbau müssen jedoch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Ein aktueller Verordnungsentwurf erlaubt eine Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus aber nur bis 2014. Dies würde die Steinkohlevereinbarung vorzeitig aufkündigen.

„Es ist unglaublich wie die deutsche Regierung und vor allem der deutsche Energiekommissar von der CDU, Günther Oettinger, hier geschlafen beziehungsweise durch Abwesenheit geglänzt haben, als über diese Verordnung in der Europäischen Kommission entschieden wurde“ so Kaczmarek weiter. „Eine vorzeitiger Ausstieg aus der bisherigen Steinkohlevereinbarung würde betriebliche Kündigungen und finanzielle Lasten für den Steuerzahler bedeuten. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion heute einen Antrag im Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung deutlich auffordert auf europäischer Ebene alles dafür zu tun, dass diese Vereinbarung weiterhin eingehalten wird. Die Revisionsklausel, nach der 2012 auf der Grundlage eines Berichts der Bundesregierung über einen Sockelbergbau nach 2018 entschieden wird, darf nicht angetastet werden.“

Über den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission wird am 11. Oktober im EU-Ministerrat entschieden.