Kinderlärm – Kein Grund zur Klage!
„Kinderlärm gehört zum Leben und kann nicht mit Verkehrs- oder Industrielärm gleichgesetzt werden.“ Mit diesem Argument macht sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek für eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stark. „In der Vergangenheit haben Anwohner wegen Kinderlärm gegen Kindertageseinrichtungen und Baugenehmigungen geklagt und in Einzelfällen sogar die Schließung dieser Einrichtungen erreicht. Das muss sich ändern, wenn wir eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft sein wollen“, so Kaczmarek weiter.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Regierung in ihrem Antrag dazu auf, ein politisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu geben und gesetzliche Regelungen zur Einordnung von Kinderlärm zu schaffen. Das Bundes-Immissions-schutzgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass Kinderlärm in der Regel keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt.
Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch muss dies klargestellt werden, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten. In der Baunutzungsverordnung müssen Kindertageseinrichtungen auch in reinen Wohnungsgebieten zulässig sein. Schließlich muss die Regierung prüfen, inwieweit Klagen gegen Kinderlärm schon im Vorfeld unterbunden werden können, bspw. durch die Einplanung von Spielflächen im Städtebau.
„Im Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion geht es darüber hinaus darum, dass auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Anrecht darauf haben, ihren Bewegungsdrang auszuleben, und zwar wohnortnah auch in den Innenstädten, ohne an den Rand gedrängt zu werden“, so Kaczmarek weiter. „Daher muss das Gesetz auch Bolzplätze bzw. Ballspielplätze umfassen. Kinder brauchen Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können. Diese Freiräume sind stets aufs Neue gefährdet und müssen daher immer wieder neu erschlossen und für die Kinder gesichert werden.“