Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern – Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an

Das Recht auf angemessene Förderung, Bildung und Teilhabe wird explizit in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes formuliert. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, allen Kinder Chancengleichheit von Anfang an zu ermöglichen. Bund, Länder und Gemeinden sowie Unternehmen, Organisationen, Wohlfahrtsverbände und Sozialpartner stehen dabei gemeinsam in der Verantwortung.

Leider zeigen die Ergebnisse mehrerer Studien, dass der Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungserfolg in kaum einem anderen Land so stark ist wie in Deutschland. Ein Ausbau der frühkindlichen Bildung bietet die besten Chancen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, besonders für Kinder mit Migrationshintergrund. Eine frühe Förderung kann helfen, Benachteiligungen rechtzeitig auszugleichen und so unser Bildungssystem gerechter zu gestalten. Das von der Bundesregierung geplante „Betreuungsgeld“ setzt hier die falschen Signale. Das Betreuungsgeld soll einen Ausgleich für die Familien bieten, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen.

Die Qualität und Quantität der frühkindlichen Bildungsangebote in Deutschland muss weiter ausgebaut werden. Der ab 2013 geltende Rechtsanspruch auf Förderung kann nur mit einem massiven Investitionsprogramm mit Hilfe des Bundes gesichert werden. Zudem brauchen wir mehr und besser ausgebildetes Personal in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege. Hier muss besonders darauf geachtet werden, den Beruf für Männer sowie Menschen mit Migrationshintergrund attraktiver zu machen. Schließlich müssen wir darauf achten, dass alle Bildungsangebote verstärkt auch für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden. Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt vor, die veranschlagten Mittel aus dem geplanten Betreuungsgeld sowie den vorhergesehenen Steuersenkungen zu nutzen sowie einen Aufschlag auf den Spitzensteuersatz einzuführen, der neben der frühkindlichen Erziehung auch anderen Bildungsbereichen zu Gute kommen soll. Wir brauchen zudem einheitliche Qualitätsstandards und müssen langfristig auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für ein- bis sechsjährige Kinder – zunächst für Alleinerziehende und in einem weiteren Schritt für alle Eltern – sowie die schrittweise Befreiung der Betreuungsangebote von Elternbeiträgen hinarbeiten.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/019/1701973.pdf