Für ein verfassungskonformes und anwendbares Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat das negative Stimmgewicht bei Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Es bewirkt, dass sich die Zweitstimme eines Wählers negativ auf die Mandatsverteilung der von ihm gewählten Partei auswirkt. Auch die steigende Zahl von Überhangmandaten verfälscht das Verhältniswahlrecht zunehmend. Überhangmandate können sogar eine Regierungsmehrheit ermöglichen, die sich nicht auf eine Zweitstimmen-Mehrheit stützt. Und schließlich kann das ersatzlose Ausscheiden jedes direkt gewählten Abgeordneten zu einem Mehrheitswechsel während der Wahlperiode führen.

Um diese Verzerrungen aufzuheben, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Ausgleichsmandate für Überhangmandate einzuführen. Die Zahl der Abgeordneten würde dadurch soweit angepasst, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden. Des Weiteren schlägt die SPD-Bundestagfraktion vor die Wiederbesetzung aller frei werdenden Mandate durch Listennachfolger vor. Nachwahlen wollen wir auf ihren unvermeidlichen Umfang beschränken, indem an die Stelle eines vor der Wahl wegfallenden Wahlkreisbewerbers der erste Landeslistenkandidat tritt, der sich nicht in einem Wahlkreis bewirbt.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/058/1705895.pdf