Mitarbeitervertretung der Glückauf Kaserne übergibt 4.000 Unterschiften an das Bundesverteidigungsministerium in Berlin
„Die Glückauf Kaserne in Unna ist der letzte große Standort der Bundeswehr im Ruhrgebiet. 1.400 Soldaten sind hier stationiert und 162 Zivilbeschäftige haben hier ihren Arbeitsplatz. Der Erhalt der Kaserne ist für die gesamte Region von großer Bedeutung“, so der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Aus diesem Grund habe ich die Mitarbeitervertreter der Zivilbeschäftigen der Glückauf Kaserne nach Berlin eingeladen, um gemeinsam dem Parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, die Argumente für den Erhalt der Kaserne deutlich zumachen.“ Detlef Masuhr, Personalratsvorsitzender, und Martin Schulz, Personalratsmitglied des Bundeswehrdienstleistungszentrums in Düsseldorf, sowie Dieter Kneilmann, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH in Bonn, nahmen die Einladung an und übergaben im Deutschen Bundestag über 4.181 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt der Kaserne aussprechen, an Thomas Kossendey als Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums.
„Diesem Termin ging ein großer Einsatz von vielen Menschen in der Region für den Erhalt des Standortes voraus“ so Kaczmarek weiter. „In den vergangenen Wochen wurde aus dem Bereich der Bundeswehr-Angehörigen und der Zivilbeschäftigten unterstützt durch die Gewerkschaft ver.di und den Freundeskreis der Glückauf-Kaserne in beispielhafter Art für den Bundeswehr-Standort Unna geworben. Dieses Engagement zeigt die enge Verbindung der Bundeswehr zum Kreis Unna und die tiefe gesellschaftliche Verankerung.“ In den letzten Monaten hat auch Oliver Kaczmarek selbst immer wieder Gespräche mit den Soldaten und Vertretern der Zivilbeschäftigten geführt und einen Brief an den Bundesverteidigungsminister geschrieben.
Im Rahmen der aktuellen Bundeswehrstrukturreform kündigte Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière für den 26.10.2011 die Bekanntgabe der Standortentscheidungen an. Umgesetzt werden soll die Reform zwischen 2017 und 2019.