Willkür bei der Genehmigung von Mutter-/Vater-Kind Kuren
Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: Krankenkassen missachten Rechtsanspruch der Eltern
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek kritisiert die umstrittene Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Mutter-/Vater-Kind-Kuren gehen seit zwei Jahren zurück. Im Jahr 2009 sind nach Angaben der Bundesregierung die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 6,01 Prozent rückläufig gewesen. Für das Jahr 2010 sei nach vorläufigen Ergebnissen ein Ausgabenrückgang von 9,18 Prozent festzustellen.
Ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes kommt zu dem Schluss, dass Krankenkassen die Kuren nach unterschiedlichen Maßstäben bewilligen und somit insgesamt weniger Kuren genehmigt werden. „Der Bundesrechnungshof hat mit haarsträubenden Fallbeispielen schwarz auf weiß belegt, dass die Krankenkassen den Rechtsanspruch der Eltern auf Mutter/Vater-Kind-Kuren schlichtweg missachten. Willkür und Beliebigkeit wird den Krankenkassen attestiert. Das darf sich der Gesetzgeber nicht bieten lassen“, meint Oliver Kaczmarek.
„Die SPD hat während ihrer Regierungszeit Mutter/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung ins Gesetz geschrieben, damit die Patienten Rechtssicherheit haben. Was viele Kassen jetzt veranstalten, ist das Gegenteil davon”, so Kaczmarek. „Die Kur-Kliniken spüren die Folgen der willkürlichen Genehmigungspraxis inzwischen deutlich. Einbrüche bei den Patientenzahlen sind die Folge. Das ist für viele Einrichtungen existenzbedrohend.“
Vor diesem Hintergrund haben SPD, CDU/CSU, FDP und Grüne einen Antrag im Bundestag gestellt. Der gemeinsame Entschließungsantrag dient der Stärkung der Betroffenen. Er fordert die Verantwortlichen auf, bis spätestens Ende 2011 für ein transparentes und nachvollziehbares Bewilligungsverfahren Sorge zu tragen, sowie die Erarbeitung einheitlicher und verständlicher Antragsvorducke. Zudem wird klargestellt, dass für die Gewährung von Mutter-Vater-Kind-Kuren ambulante Maßnahmen nicht zwingend auszuschöpfen sind. Über die getroffenen Maßnahmen wird sich der Ausschuss für Gesundheit im März 2012 schriftlich Bericht erstatten lassen.
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