Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

In dieser Woche wurde im Deutschen Bundestag über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in 2./3. Lesung entschieden. Dieses Gesetz ist wegen der weiteren Liberalisierung der Hausmüllentsorgung umstritten. Nach der heftigen Kritik von SPD, Kommunen und Bundesländern, hat das Bundesumweltministerium einen Kompromissvorschlag zu den Überlassungspflichten und zur Zulassung gewerblicher Sammlungen vorgelegt.

Es gibt zwar einige Verbesserungen, aber weiterhin große Unwägbarkeiten und Gefahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorger, bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert unter anderem:

1.
Der Kompromiss ist vor allem durch die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel sehr problematisch. Wenn eine gewerbliche Sammlung höherwertig ist, muss sie zugelassen werden, egal ob sie den Bestand der öffentlich-rechtliche Entsorger gefährdet oder zu massiven Gebührenerhöhungen führt. Die Kriterien sind nach Meinung der SPD-Bundestagfraktion unklar. Es ist z. B. nicht geklärt, ob ein besserer Abholrhythmus, besserer Service, oder andere Details ausreichen, bei sonstiger Gleichwertigkeit die Höherwertigkeit einer gewerblichen Sammlung festzustellen. Für große private Entsorger wäre dies leicht zu erreichen. Im besten Fall drohen durch die Gleichwertigkeitsklausel zahlreiche Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang, schlimmstenfalls eine massive Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammlungen, wobei den Kommunen nur die absolute minimale, aber teure Restmüllentsorgung bleibt.

2.
Entgegen der Behauptung der Bundesregierung und des Bundesumweltministeriums bevorzugt der Entwurf private Entsorgungsunternehmen. Unter dem Deckmantel der Herstellerverantwortung wollen Schwarz-Gelb und die private Entsorgungswirtschaft die geplante Wertstofftonne in die Zuständigkeit der Privaten stellen. In den Wertstofftonnen sollen künftig alte Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können.

Aus diesen Gründen hat die SPD-Bundestagsfraktion das Gesetzabgelehnt. Es liegt nun dem Bundesrat zur Entscheidung vor.