Beruf und Pflege besser vereinbaren

Im Zuge der demografischen Entwicklung nimmt die Zahl der Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf zu. Es ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie besser zu versorgen und ihre Angehörigen und Freunde zu unterstützen. Hierfür bedarf es eines ganzheitlichen Gesamtkonzepts. Der Entwurf der Bundesregierung zum Familienpflegezeitgesetz ist jedoch nicht ganzheitlich. Er belastet einseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit geschaffen wird, ist es weiterhin vom Arbeitgeber abhängig, ob ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen kann. Dem unterschiedlichen Bedarf, den Beschäftigungsverhältnissen und der Lebenswirklichkeit von pflegenden und Sorgearbeit leistenden Angehörigen wird keine Rechnung getragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihr Ausfallrisiko durch eine private Versicherung ohne Beteiligung der Arbeitgeber abdecken. Zudem enthält der Gesetzentwurf keine Regelungen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verbessern.

In ihrem Entschließungsantrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, anstelle eines Familienpflegezeitgesetzes bestehende Regelungen weiter zu entwickeln. Die Vereinbarkeit von Familie, Sorgearbeit, Pflege und Beruf muss verbessert werden. Für kurzzeitige Arbeitsverhinderung soll es eine Lohnersatzleistung geben. Der Rechtsanspruch auf Freistellung muss flexibilisiert und erweitert werden. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts muss es darum gehen, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen die wohnortnahe Beratungs- und Pflegeinfrastruktur zu verbessern. Schließlich sollen Maßnahmen zur Etablierung einer familienfreundlichen Arbeitskultur angestoßen werden.

Die SPD will mit ihrem Konzept die Unterstützung und Sicherung der Teilhabe ausweiten, Pflegepersonen weiter entlasten, gute Arbeit für Pflegekräfte ermöglichen und die Pflegeinfrastruktur in den Kommunen ausbauen. Die Potenziale der Familie, der Nachbarschaften sowie des ehrenamtlichen Engagements müssten gestärkt werden und mit professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen verknüpft werden. Dabei müssten die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in der Hilfeplanung berücksichtigt werden. Nötig ist eine umfassende sozialräumliche Planung, damit sowohl das Wohnumfeld als auch ambulante Betreuungsformen und Hilfeangebote den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort entsprechen.

Die Pflegeversicherung genießt eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz, weshalb sie im Zuge einer Pflegereform gestärkt werden muss. Die SPD spricht sich deshalb klar gegen eine kapitalgedeckte private Pflegezusatzversicherung aus.

Das Papier der SPD-Bundestagfraktion „Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“ kann hier herunter geladen werden:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,14985,00.pdf