Kinderrechte stärken

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der Charta der Grundrechte der EU sowie der EU-Kinderrechtsstrategie verbindlich festgehalten. Ihrer weitreichenden Bedeutung wird bislang weder politisch noch in der Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Gesetzgebung auf ihre Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention und dem dort verankerten Kindeswohlvorrang zu überprüfen. Neue gesetzliche Regelungen werden vor allem für das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz benötigt. Zudem müssen Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Auf europäischer Ebene muss ein Monitoringsystem zur Überwachung von Kinderrechten eingerichtet und ein EU-Staatenbericht eingeführt werden.

Ein wichtiger Aspekt bei der Stärkung der Kinderrechte ist der Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt. Der Europarat geht davon aus, dass jedes fünfte Kind in Europa Opfer sexueller Gewalt ist. Doch nur zehn Prozent der Fälle werden gemeldet. Die Kampagne des Europarats zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder hat daher zum Ziel, Eltern und andere Bezugspersonen für das Thema zu sensibilisieren und sie aufzuklären. Der Bundestag soll die Kampagne unterstützen.

Der Antrag der SPD-Bundestagfraktion fordert die Bundesregierung auf, sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf internationaler Ebene zu bekämpfen. Das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch soll ratifiziert werden. Dies gilt auch für das Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel, da Kinder auch davon betroffen sind.

Die Anträge der SPD-Bundestagfraktion zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland und zum Kampf gegen sexuelle Gewalt finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/069/1706920.pdf