Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 8. und 9. Dezember

Am Freitag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat abgegeben, der am 8. und 9. Dezember in Brüssel statt findet. Auf dieser Sitzung wird es um die weitere Stärkung des Euro-Rettungsschirms gehen, die EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits seit Wochen kritisiert, dass das Geld mit dem die EFSF ausgestattet ist, nicht ausreicht, um wieder Vertrauen in die Europäischen Märkte zu schaffen. Derzeit stehen dem Fond noch 250 Milliarden Euro zur Verfügung – zu wenig, um nötigenfalls auch große Euro-Länder wie beispielsweise Italien stabilisieren zu können. Das liegt daran, dass ein beträchtlicher Teil des Volumens schon verplant ist. Gut 100 Milliarden Euro soll die EFSF zum zweiten Hilfspaket für Griechenland beitragen, außerdem hat der Fonds Verpflichtungen aus den Hilfspaketen für Irland und Portugal von etwa 44 Milliarden Euro. Der Rest – etwa 40 Milliarden Euro – gilt als Reserve für einen EFSF-Beitrag zur Stabilisierung der Banken.

Die sogenannte „Hebelung“ des Euro-Krisenfonds EFSF und der damit verbundene Umbau des Fonds sind in der Nacht zum Mittwoch von den europäischen Finanzministern beschlossen worden. Außerdem billigten sie die beiden Hebel-Modelle, die das noch verfügbare EFSF-Volumen von etwa 250 Milliarden durch die Einbeziehung privater Investoren erheblich steigern sollen. Anders als der Euro-Gipfel vor vier Wochen nennen die europäischen Finanzminister aber kein Zielvolumen mehr, das mit der Hebelung erreicht werden soll. Damals war ein Volumen von einer Billion Euro als Ziel genannt worden. In Brüssel hieß es nun lediglich, diese Größenordnung werde nicht erreicht. Inoffiziell ist die Rede von einer Verdreifachung des bisherigen Volumens. Das liefe auf etwa 750 Milliarden Euro hinaus.

Die zwei Hebel-Modelle im Einzelnen

Das Versicherungsmodell: Es soll einen Teil der neu ausgegeben Staatsanleihen durch die EFSF absichern. Im Gespräch sind bei dieser „Teilkaskolösung“ 10 bis 30 Prozent. Bis zu diesen Quoten würde der Rettungsfonds im Fall eines Zahlungsausfalls das Verlustrisiko übernehmen. Erst bei darüber hinaus gehenden Einbußen würden also die Anleihenkäufer Verluste erleiden. Mit einer Versicherung der ersten 20 Prozent lassen sich pro 100 Milliarden Euro aus dem Rettungsschirm 500 Milliarden Euro Anleihensumme „hebeln“.

Das Zweckgesellschafts-Modell: Die zweite Variante besteht in der Gründung einer Zweckgesellschaft, die Anleihen eines Euro-Landes aufkauft. Investoren können dann in diese Gesellschaft einzahlen und zwischen verschiedenen Risikoklassen und Renditechancen wählen. Verluste werden zum Teil vom Rettungsschirm abgesichert.

Gegenüber der Zweckgesellschaft, die einen solchen Fonds betreiben soll, hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Skepsis geäußert. Die Unklarheiten konnten auch in einer Sitzung des Haushaltsausschusses in dieser Woche nicht ausgeräumt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb im Ausschuss der Versicherungslösung zugestimmt, und sich bei dem Zweckgesellschafts-Modell enthalten.

Inzwischen steckt nicht mehr nur Griechenland in einer Rezessions-Schulden-Spirale. Auch Portugal ist hineingerutscht und hat große Probleme, die Konsolidierungsziele zu erreichen. Sogar Italien als drittgrößte europäische Volkswirtschaft wird jetzt massiv von der Krise erfasst. Die Kettenreaktion hat den Kern der Eurozone erreicht. Dabei schlägt jetzt zum zweiten Mal nach 2008 eine Finanzkrise auf die Realwirtschaft durch. Was wir aber brauchen, ist ein umfassender Neustart der Währungsunion, der neben einer wirksamen Schuldenkontrolle auch Steuerdumping verhindert und eine gemeinsame Steuer- und Investitionspolitik ermöglicht. Vor allem brauchen wir die demokratische Legitimation dieser Schritte.