Mindestlohn einführen
Der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben sich in den letzten 15 Jahren stark ausgeweitet. Davon sind 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz Vollzeitbeschäftigung können sie nicht am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ihr Existenzminimum muss gegenwärtig über Steuergelder gesichert werden. Niedriglöhne verringern zudem die Einnahmen der Sozialversicherungen und des Staates insgesamt.
Am Freitag hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Einführung eines Mindestlohns als unterste Grenze des Bruttoarbeitsentgelts vorsieht. Er soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl die Existenz sichern, als auch die elementare Würde und ökonomische Funktion von Arbeit gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss eine Mindestlohnkommission einrichten. Sie soll jährlich einen Vorschlag über die Höhe des Mindestlohns erarbeiten. Dieser muss mindestens bei 8,50 Euro für das gesamte Bundesgebiet liegen. Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes vorsehen.
Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/046/1704665.pdf