Angriff auf die kommunalen Entsorger gescheitert

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek begrüßt Einigung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Die kommunalen Entsorger im Kreis Unna können aufatmen. Gestern wurde im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages eine Einigung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erzielt. „Im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt bleibt es bei der kommunalen Zuständigkeit. Die Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna, die öffentlich-rechtlichen Entsorger und die von den Kommunen beauftragten privaten Betriebe ist damit vorläufig gesichert“, zeigt sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erfreut.

Die Koalitionsfraktionen haben auf Druck der SPD im Vermittlungsausschuss einem Kompromissvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung zugunsten der Kommunen zugestimmt. „Mit dieser Regelung hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und der Gewerkschaft ver.di den Angriff der privaten Entsorger auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Haushaltssammlung und somit eine Rosinenpickerei abgewehrt“, erklärt Kaczmarek.

Gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen sind demnach nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Dabei bezieht sich die Leistungsfähigkeit auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Direkte Zahlungen an Haushalte oder geringfügig besserer Service erlauben keine gewerblichen Sammlungen. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke ist ausgeschlossen.

Andererseits muss die Privatwirtschaft die Ausweitung kommunaler Entsorgungsdienstleitungen nicht befürchten, da auch weiterhin ein Großteil der kommunalen Sammelaufträge an die private Entsorgungswirtschaft geht. Wettbewerb ist daher weiterhin möglich.

„Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist in der jetzigen Form zustimmungsfähig, obwohl es ökologisch immer noch nicht der große Wurf ist, wie die unambitionierten Recyclingquoten oder die mangelnde Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie zeigen“, führt Kaczmarek aus. „Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstens die im Gesetz angekündigten Verordnungen vorzulegen. Beim erwarteten Wertstoffgesetz muss, wie jetzt beim Kreislaufwirtschaftsgesetz, die kommunale Zuständigkeit bewahrt bleiben.“