Debatte um das Kooperationsverbot – Regierung will nur Eliteunis und keine Schulen fördern

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich geeinigt, einen Vorschlag für die Veränderung des Kooperationsverbots in der Bildungszusammenarbeit vorzulegen. Anders als der Vorschlag der SPD für einen neuen Artikel 104c im Grundgesetz will die Koalition nur für die Hochschulen eine Möglichkeit der Bundesförderung schaffen. Und auch das nicht für alle Hochschulen, sondern nur für solche mit „überregionaler Bedeutung“. Am Ende bedeutet das, dass der Bund sich nicht an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben in den Schulen beteiligen darf. Angesichts der steigenden Anforderungen an eine wirksame individuelle Förderung, dem weiteren Ganztagsschulausbau oder auch der inklusiven Bildung ist dies politisch höchst fahrlässig. Nach dem Willen der Koalition sollen dem Bund hier weiterhin die Hände gebunden bleiben. Der Vorschlag der SPD für einen neuen Artikel 104c wird den Anforderungen gerecht, indem er grundsätzlich die Möglichkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern eröffnet.

Zur Information:
Das sogenannte Kooperationsverbot ist im Grundgesetz festgeschrieben. Es untersagt dem Bund sich finanziell in Bereichen zu engagieren, in denen die Länder allein zuständig sind. Damit ist es dem Bund faktisch untersagt, sich an Bildungsprojekten der Länder zu beteiligen. Um dies zu ändern muss das Grundgesetz geändert werden. Hierfür bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat. Auf Druck der SPD, die die Länder und Kommunen unterstützen möchte, findet nun eine Debatte darüber statt, wie das Kooperationsverbot am besten reformiert werden kann.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Reform des Kooperationsverbotes finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708455.pdf