Rentenversicherung an den demografischen Wandel anpassen
Um Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind, wieder in das Berufsleben einzugliedern, finanziert die Rentenversicherung deren medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bisher werden die jährlichen Ausgaben dafür nach der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne der Arbeitnehmer festgesetzt. Diese sogenannten Rehabilitationsleistungen werden vor allem von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Durch den demografischen Wandel wächst die Nachfrage nach diesen Leistungen. Jedoch reichen die Finanzmittel dafür nicht aus. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die demografische Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit in den Rentenanpassungsmechanismus einbezieht. Die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen sollen anhand objektiver Kriterien ermittelt werden. Zudem sind bestehende Präventionsleistungen weiter zu entwickeln.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/086/1708602.pdf