Arbeitslosenversicherung weiter entwickeln

Die Arbeitslosenversicherung bietet immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Schutz. Viele haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie in einem Zeitraum von zwei Jahren weniger als 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Ein Viertel der Arbeitslosen erhält daher kein Arbeitslosengeld I, sondern staatliche Grundsicherung. Dies betrifft vor allem Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen wie Leiharbeiter und Saisonarbeiter sowie befristete Beschäftigte und gering Qualifizierte. Wir brauchen endlich mehr Beitragsgerechtigkeit in der Arbeitslosenversicherung. Wer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt, der soll auch Arbeitslosengeld I erhalten können.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass mehr Arbeitslose tatsächlich auch Arbeitslosengeld I bekommen. Momentan gehen laut DGB fast 30 Prozent der Neuarbeitslosen leer aus, obwohl sie vorher Beiträge gezahlt haben. Die Reformvorschläge der Bundesregierung sind unzureichend. Deswegen will die SPD-Bundestagsfraktion die Regelungen für kurz befristet Beschäftigte verbessern.

Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I, also den Zeitraum, in dem Beitragszahlungen liegen müssen, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. So haben vor allem Menschen mit vielen kurz befristeten Jobs speziell im Kultur- und Medienbereich die Chance, ausreichend Beitragsmonate zu summieren. Künftig soll jeder, der sechs Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, danach bis zu drei Monate Arbeitslosengeld I beanspruchen dürfen. Das ist nur folgerichtig: Wenn es immer mehr kurzfristige Beschäftigung gibt, muss es künftig auch kurzfristiges Arbeitslosengeld geben. Die Auswirkungen dieser Regelungen sollen wissenschaftlich begleitet werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708574.pdf