Deutscher Bundestag entscheidet über Finanzhilfen für Spanien
In der heutigen Sondersitzung des Bundestages wurde über eine Finanzhilfe für spanische Banken entschieden. Zu Beginn der Sitzung gab Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Regierungserklärung ab.
Die spanische Regierung hatte am 25. Juni offiziell Finanzhilfen bei den Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe beantragt. Da sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Euro-Währung. Die Finanzhilfe wird vom vorläufigen Euro-Rettungsfonds EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) bereitgestellt, jedenfalls solange, bis der dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zur Verfügung steht. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt Anfang September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den ESM und damit seine grundsätzliche Verfassungskonformität zu verkünden. Die Euro-Finanzminister hatten sich bereits bereit erklärt, für Spanien bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Übernahme von Garantien
Mit der Zustimmung des Bundestages wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, die notwendigen Bürgschaften zu übernehmen. Der deutsche Anteil für die zu übernehmenden Garantien beträgt nach Angaben des Finanzministeriums 29,07 Prozent. Es werden keine Bareinzahlungen oder ähnliches aus dem laufenden Haushalt fällig.
Finanzminister Schäuble hat ausgeführt, die Finanzhilfe sei unabweisbar, um die Sicherung der Stabilität in der Eurozone insgesamt zu gewährleisten. Er bezieht sich auf die Einschätzung der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsicht und des Internationalen Währungsfonds, wonach es dringend notwendig sei, Teile des spanischen Bankensektors zu restruktuieren und zu rekapitalisieren und den Marktzugang Spaniens zu besseren, nachhaltigen Finanzierungskonditionen zu wahren.
Spanische Regierung soll für Verpflichtungen einstehen
Die Finanzhilfen sollen an den staatlichen Fonds FROB als Bevollmächtigten der spanischen Regierung ausgezahlt werden, der die Hilfen an die betreffenden Banken weiterleitet. Die Programmlaufzeit soll 18 Monate betragen. Neben dem Fonds soll auch die spanische Regierung Vertragspartner der EFSF und später des ESM werden und für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen gegenüber EFSF und ESM einstehen. Damit bleibt der spanische Staat in der Haftung.
Eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll bereits Ende Juli bereitgestellt und von der EFSF zunächst in Reserve gehalten werden. Sie soll nur ausgezahlt werden können, wenn im spanischen Bankensektor akute Notfälle auftreten und sehr schnelles Handeln erforderlich würde. Jede Verwendung von Mitteln aus dieser Tranche erfordere einen begründeten und quantifizierten Antrag der spanischen Zentralbank und die anschließende Billigung durch die EU-Kommission und eine Arbeitsgruppe der 17 Euro-Mitgliedstaten im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank.
Europäische Bankenaufsicht unabdingbar
Die Entscheidungen, die der Bundestag heute getroffen hat, betreffen keine direkten Hilfen für Banken. Direkte Hilfen sind bislang weder im Rahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) noch im Rahmen des künftigen Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in seiner geltenden Form möglich. Die Beschlüsse des letzten EU-Gipfels sehen eindeutig vor, dass direkte Bankenhilfen nur möglich werden, wenn vorher eine europäische Bankenaufsicht etabliert worden ist. Dazu liegen aber derzeit noch keine Anträge der Bundesregierung vor. Das vor 2,5 Wochen mit den Stimmen der SPD beschlossene Gesetz zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus verbietet solche Hilfen ausdrücklich.
Die Ausgestaltung einer stärkeren europäischen Bankenaufsicht wird Thema der kommenden Monate sein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass es auch unter einer solchen Bankenaufsicht keine völlig unkonditionierten Hilfen für Banken geben kann. Die Europäische Kommission wird den Angaben zufolge im Herbst Gesetzgebungsvorschläge für eine europäische Bankenaufsicht unter Beteiligung der Europäischen Zentralbank vorlegen.
Quelle unter anderem: www.bundestag.de