Schwarz-Gelb schwächt Datenschutz im Meldewesen

Der Anfang Juli verabschiedete Gesetzentwurf der schwarz-geben Bundesregierung zum Meldewesen hat für viel Kritik gesorgt. Aus diesem Grund will ich an dieser Stelle noch einmal die Position der SPD-Bundestagsfraktion zum Sachverhalt deutlich machen:

Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können.

Die SPD-Fraktion hat im zuständigen Innenausschuss am 27. Juni 2012, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurde aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Eine Debatte im Bundestagsplenum hätte nichts geholfen, schon im Innenausschuss war klar, dass Schwarz-Gelb unseren guten Argumenten für einen verbesserten Datenschutz nicht zugänglich war.

Es ist ein normaler Vorgang, das Debattenpunkte ohne Beratung abgestimmt oder überwiesen werden. Dies dient der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. In der betreffenden Sitzungswoche standen 52 Tagesordnungspunkte mit einer Debattenzeit zwischen 30 und 120 Minuten auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Um Beratungen zu beschleunigen, einigen sich die Fraktionen darauf, einige Anträge ohne Beratung an die Ausschüsse zu überweisen, damit diese ihre Arbeit beginnen können, oder nur einmal im Plenum zu beraten und in 2./3. Lesung ohne Debatte abzustimmen. Beim Meldegesetz war nach der 1. Lesung nicht abzusehen, dass derartig gravierende Änderungen vorgenommen werden. Daher hat die SPD-Fraktion zugestimmt, ohne Debatte abzustimmen. Als im Innenausschuss die Änderungen mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedet wurden, war es real nicht mehr möglich, eine Debatte aufzusetzen, weil dazu eine Mehrheit im Bundestag nötig gewesen wäre. Nun muss der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages der betreffenden Sitzungswoche finden Sie unter: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/187.html