SPD-Bundestagfraktion beschließt Antrag zum Menschenrecht auf Inklusive Bildung

Deutschland hat sich 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Jedoch ist Deutschland bislang weit entfernt von seinen eigenen Zielsetzungen: Unser derzeitiges Bildungssystem ist für die große Aufgabe der Inklusion noch nicht richtig vorbereitet und hat großen Nachholbedarf bei der Qualifizierung des Lehrpersonals. Dieser Zustand offenbart das Ausmaß der Herausforderung, vor der Politik und Gesellschaft gleichermaßen stehen. Ein grundsätzlicher Perspektivwechsel ist dringend nötig, da es ohne Chancengleichheit keine gleichberechtigte Teilhabe geben kann. Es ist wichtig, die Herausforderung Inklusion als Chance für die gesamte Gesellschaft zu begreifen.

Als Verantwortlicher meiner Fraktion für dieses Thema habe ich in den letzten Monaten viele Gespräche geführt und Einrichtungen im Wahlkreis besucht. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der im Juni bereits verabschiedet worden ist. Wir verstehen Inklusion als eine Aufgabe für alle Etappen und Bereiche des Bildungswesens – von der frühkindlichen Bildung über Schule und Berufseinstieg bis hin zu Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen. Einstiege sind zu ermöglichen, Übergänge im Bildungswesen dürfen nicht weiter Selektionsstufen bleiben. Inklusion liegt damit auch in der Zuständigkeit aller staatlichen Ebenen, einschließlich der Kommunen, wenn auch mit unterschiedlicher Verantwortung. Sie sollen gemeinsam ihrer Verantwortung in einem Pakt für Inklusion gerecht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Inklusiven Bildung finden Sie hier.