Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.
Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.
Nach intensiver Abwägung habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Mein Stimmverhalten habe ich auf meiner Homepage begründet. Sie finden die Stellungnahme unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/12/beschneidungen-von-jungen-gesetzlich-geregelt
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf
Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf