Kurzarbeitergeld wieder einführen
Während der Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeit einen Einbruch am Arbeitsmarkt verhindert. Die Bundesregierung hat die Regelung jedoch Ende 2011 auslaufen lassen. Angesichts der sich eintrübenden konjunkturellen Lage ist eine erleichterte Kurzarbeitsregelung vonnöten, um Arbeitsplätze zu sichern.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Kurzarbeit als dauerhafte Regelung einzuführen. Sie soll kurzfristig per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können. Das Kurzarbeitergeld kann bis zu 12 Monate von der Agentur für Arbeit geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Höchstdauer des Kurzarbeitergeldes per Verordnung auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zudem werden die Voraussetzungen für Kurzarbeit erleichtert und die Weiterbildungsmaßnahmen verbessert. In bestimmten Fällen sollen Betriebe von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Das Kurzarbeitergeld soll bis 31. Dezember 2015 evaluiert werden.
Den Antrag der SPD-Bundestagfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/120/1712055.pdf