Änderung des Wahlrechts
Das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland war jahrelang verfassungswidrig. Nun regelt der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Verhältnis der Zweitstimmen bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Für die Sitzverteilung werden in einem ersten Schritt jedem Bundesland doppelt so viele Sitze wie Wahlkreise zugeordnet und errechnet, wie viele Mandate auf jeden Landesverband entfallen und wie viele Überhangmandate sich ergeben würden. In einem zweiten Schritt wird die Sitzzahl so lange um Ausgleichsmandate erhöht, bis der bundesweite Zweitstimmenproporz zwischen den Parteien hergestellt ist. Danach gibt es keinen Überhang mehr, was auch dazu führt, dass alle später ausscheidenden Abgeordneten aus der jeweiligen Landesliste ersetzt werden können.
Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag vorgelegt, um das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Europawahlgesetz (EuWG) schließen alle Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht aus, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Auch Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, dürfen nicht an Wahlen teilnehmen. Diese Regelungen entsprechen nicht den menschenrechtlichen Standards und stehen im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch Menschen mit Lese- und Schreibschwäche haben häufig besondere Schwierigkeiten bei der Stimmenabgabe. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen abzuschließen. Die Bundesregierung soll Empfehlungen für eine bessere Partizipation vorlegen. Parteisymbole und Lichtbilder von Kandidatinnen und Kandidaten auf Stimmzetteln sollen die Stimmabgabe für Analphabeten erleichtern. Zudem ist ein Konzept für Kampagnen zur Information und Teilhabe an Wahlen zu erarbeiten.
Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711819.pdf
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712380.pdf