Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts
Gleichgeschlechtliche Paare können keine Ehe schließen. Dies stellt eine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität dar. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von der Regelung unberührt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Dezember 2011 einen Antrag zum Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare in den Bundestag eingebracht, in welchem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Nun haben wir angesichts der vorsichtigen Öffnung der Union einen neuen Anlauf gestartet.
Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/126/1712677.pdf
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/17/081/1708155.pdf