Gleiche Behandlung von Frauen und Männern – Entgeltgleichheit schaffen
Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Arbeitsentgelt ist ein Grundrecht. Doch der Durchschnittsverdienst von Männern ist um 23 % höher als der von Frauen. Unser Gesetzentwurf schafft einen rechtlichen Rahmen für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Prüfungsverfahren und Sachverständige zertifizieren sowie Tarifverträge prüfen. Diskriminierende Regelungen müssen von den Tarifparteien beseitigt werden. Die Arbeitgeber müssen regelmäßig ihre Entlohnungspraxis überprüfen. Die betriebliche Interessenvertretung ist daran zu beteiligen. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Betrieb zu veröffentlichen und an die Antidiskriminierungsstelle zu übermitteln. Bei Entgeltungleichheit wird in Betrieben mit Betriebsrat eine Einigungsstelle gebildet. In Betrieben ohne Betriebsrat müssen mithilfe eines Sachverständigen innerhalb eines Jahres Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Gemeinsam mit dem DGB, dem Sozialverbund Deutschlands und dem Deutschen Frauenrat hat die SPD- Bundestagsfraktion gestern am Brandenburger Tor ein klares Signal für gleichen Lohn für Frauen gesetzt.
Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709781.pdf
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708155.pdf