Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen
Skandale der Vorteilsnahme beschädigen alle politisch Verantwortlichen. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Parlamentariern schwindet. Bislang ist in Deutschland nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Dies verstößt nicht nur gegen internationale Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen, sondern auch gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestrafen, wenn sie einen Vorteil dafür annehmen, sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats in einer bestimmten Weise zu verhalten. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch derjenige, der den Vorteil gewährt, soll bestraft werden. Weder eine politische Funktion noch zulässige Parteispenden sind davon betroffen. Verhaltensweisen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen, sind ebenfalls zulässig.
Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf