Europawahlrecht reformieren

Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Rolle der Parteien im Grundgesetz erklärt. Damit gibt es bei Europawahlen in Deutschland keine Sperrklausel mehr. Im Hinblick auf den Funktionswandel des Europäischen Parlaments seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Änderung geboten. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt werden. Eine Drei-Prozent-Klausel wird eingeführt. Außerdem werden Rechtsschutz und Fristen für die Europawahl an die für Bundestagswahl geltenden Regelungen angepasst. Der Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten wird neu geregelt.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713705.pdf