Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages

In der Zeitspanne zwischen Wahl und Konstituierung findet der Deutsche Bundestag in der Medienöffentlichkeit keine große Aufmerksamkeit, denn das Interesse der Bürgerinnen und Bürger gilt in allererster Linie den Koalitionsverhandlungen. Dennoch ist der Deutsche Bundestag in dieser Zeit nicht beschäftigungslos. Bereits am 24. und 25. September fanden Sitzungen der Mitglieder der neugewählten SPD-Bundestagsfraktion in Berlin statt, bei denen über das Wahlergebnis und die möglichen Konsequenzen für eine Regierungsbildung debattiert wurde.

Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der bisherige Bundestagspräsident Norbert Lammert den neugewählten Bundestag innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl einberufen – also spätestens bis zum 22. Oktober 2013. Erst zu diesem Zeitpunkt endet die Wahlperiode des „alten“ Bundestages und der 18. Deutschen Bundestag wird sich konstituieren. Bis zur Wahl des neuen Bundestagspräsidenten, dem insbesondere die Leitung der Plenarsitzungen obliegt, führt das nach Jahren älteste Mitglied des Deutschen Bundestages den Vorsitz. Im 18. Deutschen Bundestag fungiert Dr. Heinz Riesenhuber der CDU/CSU-Fraktion als sogenannter Alterspräsident.

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung steht die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter. Es entspricht der parlamentarischen Tradition, dass die stärkste Fraktion die Kandidatin oder den Kandidaten für dieses Amt benennt. Zudem ist jede Fraktion mit mindestens einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten.

Nach der Konstituierung beschließt der Bundestag, welche Ausschüsse er einrichtet und welcher Fraktion jeweils der Vorsitz zufällt. Einige Ausschüsse sind in der Verfassung vorgesehen, beispielsweise der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss. Andere Ausschüsse richtet der Bundestag nach politischem Ermessen ein. In der Regel steht jedem Bundesministerium ein solcher ständiger Fachausschuss gegenüber, in welchem sich der Großteil der parlamentarischen Arbeit abspielt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht der Stärke der Fraktionen. Wer Mitglied in welchem Ausschuss wird, wird von den Fraktionen benannt.

Nach Abschluss der Verhandlungen über die Regierungsbildung hat Bundespräsident Joachim Gauck die Aufgabe, dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorzuschlagen. Dazu informiert sich der Bundespräsident in Gesprächen über den jeweiligen Stand der Koalitionsverhandlungen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird ohne Aussprache und geheim durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewählt; hierfür ist die absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Der gewählte Bundeskanzler oder die gewählte Bundeskanzlerin wird dann vom Bundespräsidenten ernannt und leistet bei der Amtsübernahme einen Amtseid vor dem Bundestag. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die „alte“ Bundesregierung geschäftsführend im Amt.