20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

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Seit seiner Einführung 1971 bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vielen jungen Menschen gerade aus bildungsfernen und sozial schwächeren Familien eine Finanzierungsgrundlage für Ausbildung und Studium und ermöglicht damit den Zugang zu mehr Bildung. Es hat sich als wirkungsvolles Instrument für mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe bewiesen. Vier Fünftel der BAföG geförderten Studierenden gaben 2012 an, dass sie ohne die Förderung nicht studieren könnten. Das BAföG ist ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt, auf das wir stolz sind und an dessen Ausbau und Stärkung wir weiter festhalten.

Bereits in der letzten Sitzungswoche verabschiedete das Bundeskabinett den 20. Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Im Abstand von zwei Jahren berichtet die Bundesregierung dem Bundestag über die Entwicklung der Ausbildungsförderung mit dem Ziel einer Überprüfung der gesetzlich festgelegten Bedarfssätze und Freibeträge. Der aktuelle Bericht dokumentiert die Jahre 2010 bis 2012.

Die Zahl der Studierenden, die eine BAföG-Förderung erhielten, ist in diesem Zeitraum von jahresdurchschnittlich von 386.000 (2010) auf 440.000 (2012) angestiegen. So erfreulich die Steigerung der absoluten Zahl der Geförderten ist, letztlich ist sie vor allem auf die gestiegene Zahl der Studienanfänger in den letzten Jahren zurückzuführen. Der Kreis der Geförderten, am besten abzulesen an der Gefördertenquote, also dem Anteil der Geförderten an der Gesamtzahl der dem Grunde nach Förderungsberechtigten, stagniert bestenfalls. Gegenüber 2011 ist die Gefördertenquote von 28,4% auf 28% sogar leicht gefallen. Auch die durchschnittlichen Förderbeiträge sind 2012 gegenüber 2011 leicht gesunken. Diese Beobachtung gibt Anlass zur Sorge, denn sie bedeutet, dass relativ gesehen im Jahr 2012 weniger Studierende weniger Förderung erhielten als noch 2011.

Zusätzlich gibt es beim BAföG wesentliche strukturelle Probleme, die dringend zu beheben sind. Das BAföG wurde der zweistufigen Studienstruktur bisher nur unzureichend angepasst und so kommt es vor allem im Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium zu Förderlücken.

Deswegen ist es nur richtig, dass die neue Legislaturperiode mit der Diskussion um eine BAföG Reform beginnt, so auch am vergangenen Freitag im Plenum des deutschen Bundestages. Als zuständiger Berichterstatter der SPD für das BAföG habe ich in der Debatte deutlich gemacht, welche besondere Bedeutung das BAföG auch heute 43 Jahre nach seiner Einführung noch hat. Es muss uns nun darum gehen, das BAföG noch besser zu machen und es veränderten Studien- und Lebensbedingungen anzupassen. Dabei ist es eine Gerechtigkeitsfrage, dass wir besonders auch diejenigen in den Blick nehmen, die aus bildungsfernen Familien kommen und häufiger über Umwege wie Teilzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium Anschluss an die Hochschulbildung suchen. Uns muss aber auch klar sein, dass Chancengleichheit Geld kostet. Das ist eine lohnenswerte Investition. Bund und Länder müssen hier gemeinsam einen Vorschlag einer BAföG Reform erarbeiten, der finanziell für alle Beteiligten tragbar ist und den Bedarfen der Studierenden angemessen gerecht wird. Dafür sollten wir uns nicht mehr viel Zeit lassen.

 

Den 20. BAföG-Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

http://www.bmbf.de/pubRD/20._BAfoeG-Bericht.pdf

Meine Rede zum BAföG im Deutschen Bundestag am 14.02.14 finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3129114&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search