Verbot der Abgeordnetenbestechung
Gleichzeitig mit der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung legten die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen weiteren längst überfälligen Gesetzentwurf vor, der die Bestechung von Abgeordneten strafrechtlich regelt. Seit langer Zeit setzt sich die SPD für eine bessere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung ein, doch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte sich immer wieder dagegen gesperrt. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf basiert im wesentlichen auf den Vorschlägen der SPD-Bundestagsfraktion aus der letzten Legislaturperiode.
Unsere Demokratie baut auf die Unbestechlichkeit von Abgeordneten. Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das neue Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich wird damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.
Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger oder einer Mandatsträgerin einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom „Auftraggeber“ gewünschte Handlung vornimmt oder unterlässt. Umgekehrt trifft es den oder die Abgeordnete, wenn er oder sie für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.