Sukzessivadoption und 100-Tage-Bilanz – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.03.2014

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Auf allen Ebenen wurde in der vergangenen Woche darüber diskutiert, wie der Bund die Städte, Gemeinden und Kreise wirksam finanziell unterstützen kann. Für die SPD ist das ein Kernanliegen, denn Demokratie, Lebensqualität und Teilhabechancen werden für die Menschen erst zu Hause in den Kommunen konkret erfahrbar. Seit einiger Zeit sind die Kommunen unter erheblichen finanziellen Druck geraten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf diese Entwicklung seit 2010 konsequent reagiert und die Kommunen finanziell besser ausgestattet. Allein im Stärkungspakt Stadtfinanzen wenden Land und Kommunen bis 2020 knapp 6 Mrd. Euro zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte auf. Auch der Bund hat diesen Weg bereits eingeschlagen. Auf Druck der SPD konnte erreicht werden, dass die Grundsicherung im Alter zukünftig finanziell vom Bund getragen wird. Das entspricht einer Entlastung der Kommunen von insgesamt 4 Mrd. Euro. In einem nächsten Schritt soll nun eine teilweise Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe folgen. In 2015 und 2016 werden dafür jährlich 1 Mrd. Euro bereit gestellt – ab 2017 sollen es 5 Mrd. Euro sein. Über die Umsetzung wird derzeit in Berlin diskutiert. Deshalb habe ich zusammen mit meinen SPD-Kollegen aus dem Ruhrgebiet viel Zeit aufgewandt, dieses Anliegen in Berlin wirksam zu vertreten. Noch haben wir kein Ergebnis, aber eins ist auch klar: Es ist die SPD, die sich schon in den Koalitionsverhandlungen für die Entlastung der Kommunen eingesetzt hat und die sich auch jetzt weiter dafür stark macht. Deshalb freue ich mich auch über viel Unterstützung für dieses Anliegen aus dem Wahlkreis.

Die gute Nachricht dieser Woche lautet: der Mindestlohn kommt! Arbeitsministerin Andrea Nahles hat den Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In diesen Tagen ist dabei viel über die Altersgrenze diskutiert worden, ab der der Mindestlohn greifen soll. Eine Altersgrenze soll einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen geben, eine Ausbildung zu beginnen, statt eine (auf den ersten Blick) gut bezahlte Arbeit aufzunehmen. Wenn diese Funktion der alleinige Hintergrund ist, dann darf die Grenze nicht über 18 Jahren liegen. Alles andere wäre ein Einfalltor für niedrig entlohnte Beschäftigung. Deshalb wird die SPD hier klar die Position halten.

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung in der nächsten Woche hinweisen: Am 26. März 2014 lade ich ab 19:30 Uhr zu einer Diskussion mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer in das Zentrum für Information und Bildung (zib) in Unna ein. Gegenstand unserer Diskussion wird das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten sein – ein Thema, das angesichts der derzeitigen Ereignisse auf der Krim besondere Aktualität hat.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Einsetzung eines NSA-Untersuchungsauschusses
2. Haftpflichtproblematik bei Hebammen
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen
4. Entwicklungspolitische Partnerschaft zwischen EU und Afrika
5. 100-Tage-Bilanz der Großen Koalition