Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten
Auf Initiative von SPD und Union befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestags am Donnerstag mit dem Thema Rüstungsexporte. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen beide Fraktionen den Willen, für mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen zu sorgen. Dazu soll künftig der jährliche Rüstungsexportbericht früher veröffentlicht (vor der Sommerpause des Folgejahres statt am Ende des Folgejahres) und durch einen Zwischenbericht im Herbst für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden.
Nach dem Grundgesetz ist für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten die Bundesregierung, federführend das Bundeswirtschaftsministerium, zuständig. Besonders sensible Rüstungsexportentscheidungen werden vom Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen. Die Tagesordnungen und Protokolle dieses Gremiums unterliegen der Geheimhaltung.
In Zukunft soll der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates zeitnah informiert werden. So kann mehr Transparenz geschaffen werden. Die abschließenden Genehmigungsentscheidungen sollen dem Bundestag unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates schriftlich zugeleitet werden. Dabei müssen die Art des Exportgutes, die Anzahl der genehmigten Güter und das Endempfängerland genannt werden.
Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der Koalitionspartner schon in diesem Jahr umzusetzen.
Unseren Antrag finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf