Neustart in der Energiewende: Das neue EEG

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Am Donnerstag begann die parlamentarische Beratung der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG). Das reformierte EEG wird den europarechtskonformen Rahmen schaffen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern.

Für die einzelnen EEG-Technologien werden im neuen Gesetz verbindliche Ausbaupfade festgelegt – so erhöht sich für alle Akteure der Energiewirtschaft die Planungssicherheit. Somit kann wirksam eine Überförderung kostenintensiver Technologien vermieden werden. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Onshore-Wind und Photovoltaik. Spätestens ab 2017 wird die finanzielle Förderung der Erneuerbaren über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung vorangetrieben. Die Streichung von Boni und eine stärkere Degression der Fördersätze verbessert ebenfalls die Kosteneffizienz.

Um die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessener zu verteilen, werden Anlagen zur Eigenstromerzeugung stärker in die EEG-Umlage einbezogen. So können einzelne Endverbraucher oder Unternehmen künftig nicht mehr aus der gemeinschaftlich finanzierten Ökostrom-Förderung austreten. Dabei bleiben Bestandsanlagen weiterhin befreit und es wird gewährleistet, dass die Eigenversorgung wirtschaftlich bleibt, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

Der Ausgleich der verschiedenen Interessen und die Einigung mit den Ländern auf Ziel und Weg der Reform war eine Herkulesaufgabe, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erfolgreich gemeistert hat. Die sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelungen“ für energieintensive Unternehmen sind nicht Teil des Gesetzentwurfs. Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Kommission wird das Wirtschaftsministerium zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenständigen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801304.pdf

Über den „Neustart in der Energiewende“ informiert auch die SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende

Die Rede von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/50839986_kw19_regierungsbefragung/index.html