Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen
Bereits in der letzten Woche haben wir im Deutschen Bundestag in erster Lesung die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) beraten. In dieser Woche vervollständigen wir das EEG-Reformpaket mit der ersten Lesung einer europakonformen Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen.
Im Laufe der Beratungen werden beide Gesetzentwürfe zusammengeführt. Das an diesem Freitag im Bundestag eingebrachte Gesetz zur Besonderen Ausgleichsregelung berücksichtigt die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission. Es enthält einen Lösungsvorschlag, der es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen konzentriert, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Die Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien sehen vor, dass stromintensive Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen unter bestimmten Voraussetzungen auch in Zukunft begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden. Grundsätzlich gilt: Begünstigte Unternehmen zahlen künftig 15 Prozent der vollen Umlage. Die Belastung ist aber auf vier Prozent, bei besonders stromintensiven Unternehmen auf 0,5 Prozent, ihrer Bruttowertschöpfung begrenzt.
Für Unternehmen, die bisher begünstigt waren, künftig aber die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, gibt es Härtefallregelungen. So soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Mit der nun gefundenen Lösung bleiben tausende Arbeitsplätze erhalten, die bei voller Anrechnung der EEG-Umlage gefährdet worden wären.
Den Gesetzentwurf von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801449.pdf
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neustart-der-energiewende