Das BAföG moderner und praxistauglicher machen

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Die heutige Sachverständigenanhörung zur 25. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) machte deutlich, dass die geplanten Änderungen in die richtige Richtung weisen und für Studierende spürbare Verbesserungen bringen werden. Die praxisorientierten Anregungen der Experten für weitere Änderungen wird die SPD-Fraktion nun konstruktiv auswerten.

Die Sachverständigenanhörung zur 25. Novelle des BAföG bestätigt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Großen Koalition in die richtige Richtung geht. Die Novelle wird eine deutliche Verbesserung der Situation der geförderten Studierenden bringen. Mehr als 110.000 Studierende werden zusätzlich davon profitieren.

Der Bund steigert seine Ausgaben für das BAföG ab 2015 um 1,2 Milliarden jährlich und entlastet im gleichen Umfang die Länder. Ab dem Wintersemester 2016 kommen noch einmal 825 Millionen Euro zusätzlich für die Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen und Sozialpauschalen hinzu. Das sind deutliche Akzente der Großen Koalition für mehr Chancengleichheit.

Der Anspruch an die Novelle ist eine enge Annäherung der Förderung an die Studien- und Lebensrealität der Studierenden. Dazu hat der Gesetzentwurf wichtige konkrete Reformschritte benannt, die insbesondere die Veränderungen in der Studienorganisation aufgreifen. In der Anhörung wurde Spielraum für eine noch praxistauglichere Ausgestaltung der Änderungen aufgezeigt. Diese Anregungen müssen die Koalitionspartner nun konstruktiv auswerten und – soweit sinnvoll-  aufgreifen. Denn auch für das BAföG gilt das Strucksche Gesetz: kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist.

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