Kampf gegen Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben. In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.
In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:
- Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
- Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
- Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
- Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.
Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.