Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen
Diese Woche hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan und der irakischen Sicherheitskräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nord-Irak oberste Priorität.
Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Ausbildungsmission dem Bundestag ein Mandat vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem früheren Urteil gefordert, dass in einem Abwägungsfall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Bundesregierung sich parlamentsfreundlich verhalten sollte. Auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion besteht seit langem eine entsprechende Erwartungshaltung, weshalb wir die Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich begrüßen.
Mit der Bitte der irakischen Regierung vom 25. Juni 2014 um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS liegt eine klare völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Engagement im Nordirak vor. Im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 der Vereinten Nationen, in der ISIS als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet wird, findet die Ausbildungsmission im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, statt. Gemeinsam mit anderen europäischen Partnern wollen wir den Irak unterstützen, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden, insbesondere an Defensivwaffen und bei der Minenräumung. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten sollen in den Nord-Irak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan/Irak und zeitlich auf ein Jahr befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.