Familienleistungen erhöhen
Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.
Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.