Bundestag unterstützt Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Griechenland

,

Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung der Bundesregierung den offiziellen Auftrag für weitere Verhandlungen über Finanzhilfen für Griechenland gegeben. Bei der Abstimmung ging es also nicht um den Start des Programms. Hierzu wird der Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach erneut zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammen kommen.

Hier noch einmal die Ergebnisse des Eurogipfels vom 11.-13. Juli, die die Voraussetzungen für die Verhandlungen für weitere Finanzhilfen geebnet haben


Die Teilnehmer des Eurogipfels haben am Montagmorgen betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues Hilfsprogramm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Vor diesem Hintergrund hatte die griechische Regierung zugesagt unverzüglich ein Gesetzespakt im Parlament zu verabschieden, um den Weg für verschiedene Maßnahmen vorzubereiten.

Die Abschlusserklärung des EU-Gipfels sieht zunächst einige Sofortmaßnahmen vor.

So sollte Griechenland bis zum 15. Juli

  • eine Reform des Steuersystems umreißen und darlegen, wie die Basis des Systems verbreitert werden kann, um dem Staat mehr Geld in die Kassen zu spülen;
  • konkrete Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorschlagen;
  • sicherstellen, dass die Statistikbehörde des Landes (ELSTAT)rechtlich unabhängig agieren kann;
  • die relevanten Bestimmungen des Euro-Stabilitätspakts umsetzen.

Das griechische Parlament hat in der Nacht zum 16. Juli ein Gesetzespakt verabschiedet, um diesen Maßnahmen den Weg zu ebnen.

Zum Stichtag 22. Juli soll Athen zudem

  • eine Reform des Zivilstrafrechts einleiten, um etwa Steuerbetrüger leichter verurteilen zu können, und
  • auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten

Bei etlichen Vorschlägen der griechischen Regierung sehen die EU-Staats- und Regierungschefs noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Athen soll einen „klaren Zeitplan für die Gesetzgebung und Umsetzung“ mit Richtwerten und Meilensteinen vorlegen.

Im Einzelnen müsse Griechenland

  • ambitionierte Rentenreformen angehen und erläutern, wie das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gegenfinanziert werden soll. Die obersten Richter hatten damals eine beschlossene Senkung von Grund- und Zusatzrenten um 5 bis 10 Prozent wieder gekippt;
  • Marktreformengemäß den OECD-Vorgaben vornehmen, die Volkswirtschaften beim Abbau von Wettbewerbsschranken anleiten sollen;
  • die Stromnetzeweiter privatisieren, es sei denn, Ersatzmaßnahmen würden gefunden, die einen ähnlichen Effekt auf den Wettbewerb hätten;
  • Arbeitsmarktreformendurchführen, die vereinbar sind mit maßgeblichen EU-Verordnungen. Eine Rückkehr zu vergangenen Politiken, die nicht wachstumsorientiert seien, solle vermieden werden;
  • den Finanzsektor stärken, vor allem durch eine effiziente Verwaltung des Bankenrettungsfonds (HFSF) sowie der Banken. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Posten solle dabei verhindert werden.

Die griechischen Behörden sollen zudem laut dem Abschlusspapier

  • ein deutlich verbessertes Privatisierungsprogramm Dazu gehört die Überführung griechischer Vermögenswerte in einen unabhängigen Fonds. Dieser Privatisierungsfonds solle 50 Milliarden Euro erwirtschaften. 25 Milliarden davon sollten zur Rückzahlung der beantragten Mittel aus dem Euro-Bankenrettungsfonds ESM verwendet werden, die anderen 25 Milliarden je zur Hälfte zum Abbau der Schulden und für Investitionen. Der Fonds solle von den griechischen Behörden geleitet und von relevanten europäischen Institutionen überwacht werden, um Transparenz sicherzustellen;
  • die Verwaltung des Landes modernisieren, stärken und kostengünstiger machen. Dazu solle ein Programm eingesetzt werden zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten und zur Ent-Politisierung des Beamtenapparats;
  • uneingeschränkt mit den Institutionen zusammenarbeiten und sämtliche Gesetzesvorhaben vorab abstimmen. Die Umsetzung der Regelungen sei dabei „der Schlüssel“;

Zur Stärkung von Wachstum und Arbeitsplätzen will die Europäische Kommission in den kommenden Jahren eng mit Griechenland zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. € an Mitteln aus verschiedenen EU-Programmen für Investitionen zu mobilisieren. Mit Blick auf die Ausnahmesituation Griechenlands will die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der die Vorfinanzierung von EU-Ausgaben – und damit deren unmittelbare Einsetzbarkeit – um 1 Mrd. € erhöht.

(Quellen: www.deutscher-bundestag.de, manager-magazin.de, www.zeit.de)