Erhöhung des Wohngeldes beschlossen

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Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.