Früherer BAföG-Anspruch für Geflüchtete

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, Menschen mit Duldung und anderen humanitären Aufenthaltstiteln bereits zum 1. Januar 2016, statt wie bisher geplant zum 1. August 2016, einen deutlich schnelleren Anspruch auf BAföG-Leistung zu ermöglichen. Für ein vorgezogenes Inkrafttreten dieser wesentlichen Verbesserung für Flüchtlinge hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits im Rahmen der jüngsten BAföG-Reform eingesetzt.

„Der Zugang zum Bildungssystem ist ein wichtiger Schlüssel für die Integration von jungen Menschen, die einen Duldungsstatus oder einen anderen humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland haben. Im Rahmen der 25. BAföG-Reform hat die SPD daher in der Großen Koalition durchgesetzt, die Wartezeit auf einen BAföG-Anspruch von 4 Jahren auf 15 Monate zu verkürzen. Dass diese Neuregelung nun früher als geplant zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist ein wichtiger Schritt und eine spürbare Verbesserung für viele Flüchtlinge.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich bereits während der Verhandlungen um die 25. BAföG-Reform für ein vorgezogenes Inkrafttreten dieser Regelung eingesetzt. Viele junge Menschen, die in den letzten Jahren auf der Flucht nach Deutschland gekommen sind, haben dadurch eine bessere Möglichkeit, ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen und erhalten eine konkrete Perspektive.“