Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren

Nie waren weltweit mehr Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung als in diesen Zeiten. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben. Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir zwischen 800.000 und 1.000.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wir müssen Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann.

Bisherige Beschlüsse
Der Koalitionsausschuss hat am 6. September verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Ergebnisse sind unter anderem:

  • Um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt
  • Um die Kommunen zu entlasten, zahlt der Bund den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus und beteiligt sich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden
  • Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden unter anderem 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Zudem wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Asylpaket, bestehend aus einen Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und einer Verordnung erarbeitet und am Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht.

Das Gesetz enthält unter anderen folgenden Reglungen:

  • Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser Beschluss ist in der SPD-Fraktion umstritten und konnte noch ergänzt werden. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern.
  • Beschleunigung des Asylverfahren: Zur Beschleunigung des Asylverfahrens können Asylbewerber verpflichtet werden, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für  Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis Ende des Verfahrens
  • Vorverlagerung und Verbesserung der Sprachförderung: Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt.  Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.
  • Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern: Wer einen Arbeits-oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst -ohne Sozialleistungen -decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
  • Anpassungen im Leistungsrecht: Zudem sieht die Neuregelung begrenzt für den Zeitraum der Unterbringung in der Erstaufnahme vor, dass der notwendige persönliche Bedarf (Kommunikation, ÖPNV, Freizeit/Kultur, Bildung etc.) durch Sachleistungen gedeckt werden soll.
  • Erleichterungen im Bauplanungsrecht: In sämtlichen baurechtlichen Gebietskategorien – sowohl im Innen-wie im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet.
  • Wohnungsbau: Um Wohnungsneubau anzureizen, sieht das Asylpaket vor, dass die den Ländern vom Bund zugewiesenen  Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2  Milliarden Euro erhöht werden. Kommunen werden Immobilien und Liegenschaften des Bundes schnell und  verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Den Asylbewerbern werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten  und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen.

Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU/CSU zum Asylbeschleunigungsverfahren können Sie sich hier herunter laden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern können Sie sich hier herunter laden.