„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen

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„Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich der neu verabschiedeten Breitbandförderrichtlinie des Bundes.   „Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand um bis 2018 ganz Deutschland mit Übertragungsleistungen von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen.“

Mittels eines transparenten Scoring-Systems werden 100 Punkte in 19 Kriterien für die gestellten Anträge vergeben. Kategorien sind z. B. Förderbedarf, effizienter Mitteleinsatz oder Nachhaltigkeit. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen. Ziel ist ein passgenauer, effizienter Mitteleinsatz.

Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %, der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers aufgebracht werden. Bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren kann dies vom Land übernommen werden.

„Erfreulich ist auch, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorzusehen.“ betont Oliver Kaczmarek. „Damit entlasten wir die Kommunen in NRW zusätzlich und tragen Sorge dafür, dass Investitionen in die Zukunft getätigt werden können. Die Landesregierung hat sofort reagiert und zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zum Breitbandausbau bereitgestellt. Auch hier gilt: Bund und Land – Hand in Hand.“ so Kaczmarek abschließend.

Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).