Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
Am Mittwoch dieser Sitzungswoche hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zugestimmt. Verbessert werden soll neben der Behandlung in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Hospizen auch die ambulante palliativmedizinische Versorgung.
Konkret sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Zudem sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verbessern. Mit dem Gesetz erhalten gesetzlich Versicherte zudem zukünftig einen Anspruch auf eine umfassende palliativmedizinische Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.
Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf