Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen

Die Asylverfahren sind mit einer derzeit durchschnittlichen Dauer von knapp sechs Monaten zu lang. Am Donnerstag wurde im Bundestag deshalb über einen Gesetzentwurf beraten, der die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie den damit zusammenhängenden Datenaustausch verbessern soll.

So sollen beispielsweise die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

Hier geht es zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807043.pdf