Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstuft. Das soll die Asylbehörden weiter entlasten. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt.

Für viele in Deutschland Asyl suchende Menschen sind die Anerkennungschancen nach geltendem Recht sehr gering. Die Einstufung bestimmter Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann einen Beitrag leisten, wie Verfahrensdauern verkürzt und Behörden entlastet werden können. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen und einen verkürzten Instanzenzug. Durch die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs die Rückführung erleichtert.

Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden im vergangenen Jahr bereits Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Über die Entwicklung der Lage in den betreffenden Staaten erstattet die Bundesregierung alle zwei Jahre Bericht.

Das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808039.pdf