Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.
Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.
Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.
Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.