Reform der Erbschaftssteuer
Mit der Einigung der Koalition auf Eckpunkte zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die SPD nun eine Besteuerung von vererbten Firmenvermögen durchgesetzt: Eine zu unangemessene Schonung von Firmenvermögen wird verhindert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden.
Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Die geplante Reform setzt die Vorgaben des BVerfG um: Bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro müssen die Erben künftig im Rahmen einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Begleichung der Steuerschuld sie finanziell überfordert. Hierbei wird auch das private Vermögen der Erben miteinbezogen. Für Erbschaftsanteile an Unternehmen höher als 26 Mio. Euro greift ein neues Abschmelzmodell. Anders als von CSU gefordert, haben wir erreicht, dass bei steigendem Wert des vererbten Unternehmens die Höhe der Verschonung rasch auf null sinkt. Und bei Erbfällen über 90 Millionen Euro ist grundsätzlich keine Verschonung mehr möglich.