Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Das Ziel des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) ist die Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Gesetz ermöglicht die kostensenkende Nutzung bereits existierender passiver Netzinfrastrukturen (z.B. Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte). Vorhersehbare Mitnutzungspreise durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle schaffen hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Daneben erleichtert das verabschiedete DigiNetzG den gleichzeitigen Ausbau von Glasfaserleitungen bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten. Dies ist ein weiterer Baustein dazu, eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.
Die neuen Rahmenbedingungen sind hier nachzulesen.